Was ist die EnSimiMaV?
Die EnSimiMav oder Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung gilt seit Oktober 2022 und macht die Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen und Optimierung von Gasheizungen bis Oktober 2024 zur Pflicht.
Konkret bedeutet das: Bis zum 15. September 2024 müssen Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, oder deren Dienstleister eine Heizungsprüfung und Optimierung der Heizungsanlage durchführen lassen. Außerdem besteht die Durchführungspflicht eines hydraulischen Abgleichs von gasbefeuerten Heizungsanlagen – bei Großanlagen in z. B. Montagehallen, Bürogebäuden oder Wohnkomplexen muss das sogar schon bis zum 30. September 2023 geschehen sein.
Mit Zecha Sanitär- und Heizungstechnik haben Sie dafür den richtigen Ansprechpartner. Wir beraten Sie kompetent und verständlich, welche Maßnahmen für Ihre Heizungsanlage erforderlich sind und führen diese kompetent und zuverlässig aus.
Für Ihre Unterlagen haben wir die wichtigsten Informationen dazu gesammelt:
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